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Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. Verbindlichkeit 
Für Bestellungen bei der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH und Warenlieferungen durch die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine Bestellung (Auftragserteilung) ist nur angenommen, wenn sie schriftlich durch die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH bestätigt worden ist. 

2. Zahlungsbedingungen 
Lieferungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder im voraus zu zahlen. Skontoabzug ist unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Zahlungen sind unabhängig von geltend gemachten Mängeln zu leisten, soweit die Mängelrügen nicht unzweifelhaft berechtigt sind. 

3. Lieferzeit 
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH entstehen nur nach Maßgabe der unter Zif. 6 geregelten Haftungsbestimmungen. 

4. Reklamation 
Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH zu rügen. Sichtbare Mängel bzw. Fehlmengen sind innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen. 

5. Gefahrübergang 
Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH verlassen hat. 

6. Gewährleistung 
Die Gewährleistung beginnt mit Erhalt der Ware. Wurde eine Inbetriebnahme mit beauftragt, nach erfolgter Inbetriebnahme. Im Falle einer verspäteten Inbetriebnahme beginnt die Gewährleistung spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Lieferant ist für die verspätete Inbetriebnahme verantwortlich. 

Die Gewährleistungsfrist für Osmometer und Geräte für die Flüssigkeitschromatographie beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, Verstopfungsschäden sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Leuchtquellen, Säulen, Dichtungen und Ventile. 

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Nachlieferung. Anfallende Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Besteller hat die nachgebesserte oder ersetzte Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. 

Die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verpflichtung zum Schadensersatz umfasst nur unmittelbare, vorhersehbare Schäden. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung wegen des Fehlens einer von der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH garantierten Beschaffenheit bleiben unberührt. 

7. Schutzrechte ​Dritter 
Die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH steht nicht dafür ein, dass durch die Benutzung der Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hergestellten Produkte selbst verantwortlich. Die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, den Besteller von Ansprüchen freizustellen, die ein Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber dem Besteller durch dessen Nutzungshandlungen geltend macht. 

8. Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH dies ausdrücklich erklärt. 

Wiederverkäufer sind berechtigt, die Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs an Dritte weiterzuveräußern. Die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf wird bereits hiermit an die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH abgetreten. 

9. Ausfuhr 
Von der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH gelieferte Geräte und Waren dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung in ein anderes Land als dasjenige, in dem sich der (Geschäfts-)Sitz des Bestellers befindet, weitergeliefert werden. 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Einheitlicher Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH - Berlin. Die KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH behält sich vor, den Besteller an dessen (Geschäfts-)Sitz zu verklagen. 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes. 

KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH 
Hegauer Weg 38 
14163 Berlin, Deutschland 

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten seit dem 1. Juni 2016