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Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. Verbindlichkeit

Für Bestellungen bei der KNAUER GmbH und Warenlieferungen durch die KNAUER GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch die KNAUER GmbH schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine Bestellung (Auftragserteilung) ist nur angenommen, wenn sie schriftlich durch die KNAUER GmbH bestätigt worden ist.

2. Zahlungsbedingungen

Lieferungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder im voraus zu zahlen. Skontoabzug ist unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Zahlungen sind unabhängig von geltend gemachten Mängeln zu leisten, soweit die Mängelrügen nicht unzweifelhaft berechtigt sind.

3. Lieferzeit

Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug der KNAUER GmbH tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen die KNAUER GmbH entstehen nur nach Maßgabe der unter Zif. 6 geregelten Haftungsbestimmungen.

4. Reklamation

Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber der KNAUER GmbH zu rügen. Sichtbare Mängel bzw. Fehlmengen sind innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen.

5. Gefahrübergang

Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände der KNAUER GmbH verlassen hat.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung beginnt mit Erhalt der Ware. Wurde eine Inbetriebnahme mit beauftragt, nach erfolgter Inbetriebnahme. Im Falle einer verspäteten Inbetriebnahme beginnt die Gewährleistung spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Lieferant ist für die verspätete Inbetriebnahme verantwortlich.

Die Gewährleistungsfrist für Osmometer und Geräte für die Flüssigkeitschromatographie beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, Verstopfungsschäden sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Leuchtquellen, Säulen, Dichtungen und Ventile.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Nachlieferung. Anfallende Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Besteller hat die nachgebesserte oder ersetzte Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel der KNAUER GmbH schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.

Die KNAUER GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verpflichtung zum Schadensersatz umfasst nur unmittelbare, vorhersehbare Schäden. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung wegen des Fehlens einer von der KNAUER GmbH garantierten Beschaffenheit bleiben unberührt.

7. Schutzrechte Dritter

Die KNAUER GmbH steht nicht dafür ein, dass durch die Benutzung der Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hergestellten Produkte selbst verantwortlich.

Die KNAUER GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, den Besteller von Ansprüchen freizustellen, die ein Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber dem Besteller durch dessen Nutzungshandlungen geltend macht.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum der KNAUER GmbH. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch die KNAUER GmbH herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn die KNAUER GmbH dies ausdrücklich erklärt.

Wiederverkäufer sind berechtigt, die Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs an Dritte weiterzuveräußern. Die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf wird bereits hiermit an die KNAUER GmbH abgetreten.

9. Ausfuhr

Von der KNAUER GmbH gelieferte Geräte und Waren dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung in ein anderes Land als dasjenige, in dem sich der (Geschäfts-)Sitz des Bestellers befindet, weitergeliefert werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Einheitlicher Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der KNAUER GmbH - Berlin. Die KNAUER GmbH behält sich vor, den Besteller an dessen (Geschäfts-)Sitz zu verklagen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.

KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH
Hegauer Weg 38
14163 Berlin, Deutschland


Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten seit dem 1. Juni 2016

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